Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,
wie Sie sicher den Medien entnommen haben, wird ab sofort in Sachsen- Anhalt die Präsenzpflicht
für Schülerinnen und Schüler auch an Gymnasien ausgesetzt.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, so müssen Sie dies gegenüber der Schule
schriftlich anzeigen. Dies hat grundsätzlich im Wochenrhythmus zu erfolgen, d.h. eine Aufhebung der Präsenz Ihres Kindes für die kommende Schulwoche ist der Schule spätestens bis Freitag, 19.3. schriftlich mitzuteilen.
Sollten Sie von dieser Möglichkeit schon für die laufende Woche Gebrauch machen wollen, muss dies uns ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden, wobei die Mitteilung bis Montag, 22.03. bei uns vorliegen muss. Natürlich bleibt hier wie in Krankheitsfällen die Notwendigkeit einer telefonischen Vorinformation bestehen.
Die Aussetzung der Präsenzpflicht bedeutet nicht die Aussetzung der Schulpflicht, d.h. Ihre Kinder erhalten in dieser Zeit auf digitalem Wege entsprechende Aufgaben- und Arbeitsangebote für zu Hause. Diese sind auch verbindlich zu erledigen.
Ein Anspruch auf Distanzunterricht oder Notbetreuung in der Schule besteht für ihre Kinder aber durch die von ihnen gewünschte Aussetzung nicht.
Ansonsten findet der Unterricht an unserer Schule unverändert mit den entsprechenden Modellen in den einzelnen Klassenstufen und unter Berücksichtigung der jeweiligen wöchentlichen Erlasse (Abhängigkeit von den Inzidenzwerten) statt.
R.Walzebok
Schulleiter